Zu Ihrem und dem Schutz von Dritten sind bei der Benutzung der Flammea die folgenden Sicherheitsbestimmungen nebendem allgemein beim Umgang mit Brennstoffen zu beachtenden Sorgfaltsmaßstab zu berücksichtigen.
1. Flammea ist ohne vorherige Bewilligung des BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) zulässig und kann unter Berücksichtigung dieser Sicherheitshinweise an 365 Tagen im Jahr eingesetzt werden.
2. Bevor Sie den Brennkörper der Flammea anzünden, stellen Sie bitte sicher, dass zuvor das Papier der Flammea soweit wie möglich aufgefaltet wurde, da die Papierhülle bei einem längeren Kontakt mit dem brennenden Brennkörper in Brand geraten könnte. Dadurch könnten erhebliche Verletzungen oder großer Sachschäden durch einen ausgelösten Brand entstehen.
3. Wir raten dazu, die Flammea nach dem Entzünden des Brennkörpers bis zu deren Aufsteigen – entsprechend unsererAusführungen in der Gebrauchsanweisung – in den Händen zu halten. Sollten Sie die Flammea nach dem Entzünden auf den Boden stellen, so achten Sie unbedingt darauf, dass es sich um einen nicht brennbaren Untergrund wie etwa Beton handelt. Bedenken Sie jedoch, dass der Flammea somit der Sauerstoff entzogen wird und das Feuer auslöschen kann.
4. Niemals dürfen Sie eine Flammea in der Nähe von entflammbaren oder explosionsgefährdeten Plätzen oder Gegenständen wie beispielsweise Tankstellen und Hochspannungsmasten oder in der unmittelbaren Nähe von Häusern oder Bäumen starten lassen, da die Flammea dort Brände verursachen könnte.
5. Bitte beachten Sie, dass die Flammea nur bis zu einer Windstärke von maximal 2 Beaufort starten darf. Zulässig ist der Aufstieg also bei Windstille oder sehr leichtem Wind. Bei stärkeren Windstärken kann die Flammea abgetrieben werden und dadurch Schäden, wie z.B. Brände verursachen. Auch bei sehr leichtem Wind sollten Sie die Windrichtung bestimmen und die Flammea nur dann aufsteigen lassen, wenn keine Hindernisse in der Flugbahn ersichtlich sind.
6. Bitte beachten Sie, dass der Start von Flammea in einem Abstand von weniger als 5 km von den Pisten eines zivilen oder militärischen Flugplatzes untersagt ist. Davon abgesehen können die einzelnen kantonalen Behörden Vorschriften zur Vermeidung der Umweltbelastung und der Gefährdung von Personen und Sachen auf der Erde erlassen haben. Informieren Sie sich daher bitte zwingend vor dem Start darüber, ob sich ein Flugplatz oder Flughafen in der Nähe befindet und der Aufstieg der Flammea an dem gewünschten Startplatz zulässig ist. Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) (www.bazl.ch), sowie bei der Gemeindeverwaltung des Ortes an dem Sie Flammea aufsteigen lassen wollen.
7. Bewahren Sie die Flammea sicher vor Kindern auf und lassen Sie Kinder die Flammea nur in Ihrer Gegenwart und unter Beachtung dieser Sicherheitshinweise aufsteigen.
8. Auch wenn bei Beachtung dieser Sicherheitsbestimmungen und der Gebrauchsanweisung unseres Erachtens nur ein sehr geringes Risiko bei der Verwendung der Flammea besteht, raten wir dazu, für einen entsprechenden Versicherungsschutz im unerwarteten Schadensfall zu sorgen. Bei mehreren Privathaftpflichtversicherungen sind Flugmodelle bis zu einem Gewicht von 5kg automatisch mitversichert. Im Übrigen gibt es Versicherungen für Flugmodelle. Näheres erfahren Sie hierzu bei Ihrem Versicherungsfachmann.
9. Beachten Sie unbedingt die Gebrauchsanweisung!
10. Der Gebrauch von Flammea im europäischen Ausland (außerhalb der Schweiz und Deutschlands) muss von Ihnen selbst abgeklärt werden.
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