Flammea - Himmelslaternen
01.01.2009
Original oder billige Kopie? Wie erkennen Sie die echten Flammeas...
Nur Flammea haben einen vormontierten Brennkörper, kein basteln oder sonst was...

Auspacken und steigen lassen, einfach und sicher in der Anwendung!

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Fragen & Antworten
 
Original oder billige Kopie? Wie erkennen Sie die echten Flammeas...

Heissluftballon ist nicht gleich Heissluftballon! Es gibt viele Produkte die zwar ähnlich aussehen wie Flammeas, sich jedoch stark unterscheiden. Deshalb ist Vorsicht geboten. Hier die wichtigsten Unterschiede auf die Sie achten sollten!

1. Nur Flammea - Heissluftballone sind einzeln in einer Schutzfolie verpackt und besitzen ein Granulatsäcklein dass die Restfeuchtigkeit, welche sich beim Transport bilden kann, aufnimmt. Achtung: Feuchte Heissluftballone steigen nur sehr schlecht auf und bilden daher ein Sicherheitsrisiko!

2. Zu jeder Flammea erhalten Sie die Flammea Tipps sowie die entsprechenden Sicherheitsbestimmungen in deutscher Sprache. Nur Flammeas sind an die in der Schweiz geltenden Luftfahrtbestimmungen des BAZL angepasst. Achtung: Zu grosse Flugkörper oder zu lange Brenndauer, welche zu einer grösseren Flughöhe führen, sind nicht zugelassen und daher Bewilligungspflichtig!

3. Nur Flammeas besitzen den rechteckigen Brennkörper der bereits am Heissluftballon befestigt und mit einem separaten Schutz versehen ist, so sind die Flammeas sofort einsatzbereit. Kein basteln oder schlecht haltender Brennkörper! Achtung: Viele Produkte werden ohne Brennkörper geliefert oder der Brennkörper muss selber an den Heissluftballonen befestigt werden!

4. Nur Flammeas besitzen das feuerhemmende Sicherheitspapier, welches Ihre Sicherheit um ein vielfaches erhöht. Flammea - denn Sicherheit geht vor...

5. Flammea heisst auch geprüfte Qualität in Produktion und Herstellung und was noch wichtiger ist, keine Kinderarbeit!

 

Brauche ich für die Flammea-Wunschlaterne eine Aufstiegserlaubnis?

Nein. Die Flammea darf ohne vorherige Bewilligung vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) verwendet werden, da diese speziell in Grösse und Flugverhalten angepasst wurde und kann unter Beachtung der gültigen Sicherheitsbestimmungen an 365 Tagen im Jahr eingesetzt werden.

 

Wo darf ich die Flammea-Fluglaterne steigen lassen?

Überall, jedoch mit sicherheitsbedingten Einschränkungen. Niemals dürfen Sie die Flammea-Fluglaterne in der Nähe von entflammbaren oder explosionsgefährdeten Plätzen oder Gegenständen wie beispielsweise Tankstellen und Hochspannungsmasten oder in der unmittelbaren Nähe von Häusern oder Bäumen starten lassen, da die Flammea-Fluglaterne dort Brände verursachen könnte. Bitte beachten Sie, dass der Start von Flammea in einem Abstand von weniger als 5 km von den Pisten eines zivilen oder militärischen Flugplatzes untersagt ist. Davon abgesehen können die einzelnen kantonalen Behörden Vorschriften zur Vermeidung der Umweltbelastung und der Gefährdung von Personen und Sachen auf der Erde erlassen haben. Informieren Sie sich daher bitte bei Unsicherheit zwingend vor dem Start darüber, ob sich ein Flugplatz oder ein Flughafen in der Nähe befindet und der Aufsteig der Flammea am gewünschten Startplatz zulässig ist. Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) (www.bazl.ch), sowie bei der Gemeindeverwaltung des Ortes an dem Sie Flammea aufsteigen lassen wollen.



Sollte ich beim Aufstieg der Flammea-Wunschlaterne bestimmte Witterungsbedingungen beachten?

Ja. Bei Regenwetter oder sehr hoher Luftfeuchtigkeit (z.B. Nebel) ist kein Aufsteigen der Flammea-Wunschlaterne möglich. Lagern Sie Ihre Flammea-Wunschlaterne trocken! Bitte beachten Sie, dass die Flammea-Wunschlaterne nur bis zu einer Windstärke von maximal 2 Beaufort starten darf. Zulässig ist der Aufstieg also bei Windstille oder sehr leichtem Wind. Bei stärkeren Windstärken kann die Flammea-Wunschlaterne abgetrieben werden und dadurch Schäden, wie z.B. Brände verursachen. Auch bei sehr leichtem Wind sollten Sie die Windrichtung bestimmen und die Flammea-Wunschlaterne nur dann aufsteigen lassen, wenn keine Hindernisse in der Flugbahn ersichtlich sind.

Womit kann ich die Flammea-Wunschlaterne mit meinen Wünschen beschriften?

Beschriften Sie Ihre Flammea-Wunschlaterne gegebenenfalls mit Filzstiften (dicke Permanentmarker eignen sich am besten dazu) und achten Sie dabei auf eine ebenmäßige Unterlage! Die idealen Stifte dazu sind direkt bei Flammea erhältlich!

Wie entzünde ich die Flammea-Wunschlaterne?

Entfalten Sie das Papier der Flammea-Wunschlaterne so weit wie möglich und zünden Sie anschließend den Brennkörper an. Ideal hierzu sind 2 Personen: Eine Person hält das aufgefaltete Papier der Flammea-Wunschlaterne und die zweite Person zündet den Brennkörper an.

Wie hoch steigt die Flammea-Wunschlaterne?

Während der Brenndauer von ca. 5 – 7 Minuten erreicht die Flammea-Fluglaterne, je nach Thermik eine Flughöhe von 200 – 500 Höhenmetern.

Darf ich an der Flammea eine Schnur anbringen?

An der Flammea kann und darf keine Schnur angebracht werden! Bereits bei dem leichtesten Wind wird Ihre Flammea weggetragen. Eine angebrachte Schnur würde dies verhindern, was zur Folge hätte, dass Ihre Wunschlaterne kippen und der Papierkörper zu brennen beginnen kann. Bei Windstille steigt Flammea bis zu 500 Meter gerade vor Ihnen auf und fällt in einem Radius von ca. 50 Metern auch wieder nach unten. So können Sie Ihre Flammea problemlos selber entsorgen.

Was passiert mit der Flammea-Wunschlaterne nach dem Aufstieg?

Sobald der Brennkörper erloschen ist, sinkt die Flammea-Wunschlaterne langsam zu Boden und kann wenn man Sie findet im Restmüll entsorgt werden. Keine Angst, Flammeas sind absolut umweltverträglich, da sie nur aus natürlichen Materialien bestehen, welche nicht behandelt sind und somit sehr schnell abgebaut werden. Die Flammea-Wunschlaterne kann in der Regel nur einmal verwendet werden.

Es gelten die definierten Sicherheitsbestimmungen und Anweisungen auf der Gebrauchsanweisung, die Sie in jeder Verpackung der Flammea finden.